Musik

Die französische Quotenregelung als Vorbild

Das französische Parlament sorgte bereits 1994 für eine gesetzliche Regelung zur Radioquote.

Seit einer Anpassung zum August 2000 gilt dort eine flexible Quote: Demnach muss der Anteil französischsprachiger Titel zwischen 35 und 60 Prozent liegen, und abhängig davon der Anteil von Neuheiten zwischen zehn und 25 Prozent. Es gilt die umkehrbare Faustregel: je weniger französischsprachige Titel, desto mehr Neuheiten. Zudem unterscheidet das Gesetz drei Formate: Während das Programm für die ältere Zielgruppe 60 Prozent in französischer Sprache und zehn Prozent Neuheiten bieten soll, liegt dieses Verhältnis für Sender mit Zuhörern verschiedener Altersgruppen bei 40 zu 20 Prozent und bei Jugendsendern bei 35 zu 25 Prozent. Die Erfahrungen in Frankreich zeigen, dass sich die Zahl der Neu-VÖs aus nationaler Produktion seit 1995 verdoppelt hat, ebenso wie die Investitionen der Musikwirtschaft in dieses Segment. Der Anteil nationalen Repertoires am Gesamtmarkt stieg von 49 Prozent in 1995 auf 59 Prozent im laufenden Jahr.