Musik

Diddy muss vor Gericht

Die Auseinandersetzung mit seinem britischen Namensvetter läuft weiter aus dem Ruder – im Laufe des Jahres muss sich der US-Rapper vor Gericht verantworten.

So oft schon hat er seinen Namen geändert und trotzdem hat er nur Scherereien: P.Diddy, mit bürgerlichem Namen Sean Combs, wird im Herbst dieses Jahres vor den britischen Kadi gezerrt. Grund ist ein seit Längerem schwelender Konflikt mit einem Kollegen aus dem Vereinigten Königreich.

Schon vor Monaten kamen DJ Richard „Diddy“ Dearlove und der amerikanische Rap-Mogul darin überein, dass der Spitzname „Diddy“ in Großbritannien allein von Dearlove benutzt werden dürfe. Weil nun aber eben jener Spitzname auf diversen Onlineforen im Zusammenhang mit dem US-Rapper genannt wurde, fühlt sich der britische DJ hintergangen. Auch wenn die Rechtslage unklar ist: Aufgrund des Vorfalls muss P.Diddy im Oktober vor einem britischen Gericht Stellung beziehen. Umgangen werden kann die Anhörung lediglich, wenn sich die beiden Parteien vorab und außergerichtlich einigen.

Rap ich halt was anderes

Zu einem Kompromiss hat sich der US-Rapper bereits im Vorfeld bereit erklärt. Weil in einem Song seines aktuellen Albums „Press Play“ die Zeile „mainline this Diddy heroin“ vorkommt, soll das Stück für den britischen Markt abgeändert werden.