Musik

Deutschlandradio klagt gegen Gebührenerhöhung

Der Sender Deutschlandradio legte eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gegen die letzte Gebührenanpassung ein.

Der Sender Deutschlandradio legte eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gegen die letzte Gebührenanpassung ein. Die Beschwerde ziele darauf ab, sicherzustellen, dass die bedarfsgerechte Finanzierung des Deutschlandradios auch künftig in einem sich ändernden medialen Umfeld gewährleistet bleibt, heißt es in einer Mitteilung des Senders.

Zuvor hatten die Fernsehanstalten ARD und ZDF Verfassungsbeschwerde gegen das Gebührenfestsetzungsverfahren eingelegt. Allerdings hatte das öffentlich-rechtliche Deutschlandradio im Gegensatz zu den TV-Sendern Mindereinnahmen hinnehmen müssen.

Zum 1. April 2005 war die Rundfunkgebühr um 88 Cent auf monatlich 17,03 Euro erhöht worden. Die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte zuvor eine Erhöhung um 1,09 Euro auf 17,24 Euro vorgeschlagen, was jedoch von Seiten der Ministerpräsidenten der Länder abgelehnt worden war.

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