Musik

Deutscher Presserat missbilligt Titel des „PC“-Magazins

Der Deutsche Presserat hat laut Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft eine förmliche Missbilligung gegen das beim Weka-Computerzeitschriften Verlag erscheinende „PC“-Magazin ausgesprochen.

Der Deutsche Presserat hat laut Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft eine förmliche Missbilligung gegen das beim Weka-Computerzeitschriften Verlag erscheinende „PC“-Magazin ausgesprochen. Grund für die Abmahnung ist der Titel „Raubkopien Xeine Chance – Anonym aus dem Netz saugen – Gesaugte Daten polizeisicher verstecken und verschlüsseln“ der Oktoberausgabe aus dem Jahr 2005.

Der Deutsche Presserat gab damit einer Beschwerde von Seiten der deutschen Musikwirtschaft statt, die durch Waldorf Rechtanwälte vertreten wird. „Es entstehe der Eindruck, als wolle die Zeitschrift illegalen Kopien Vorschub leisten“, so die Erklärung des Deutschen Presserates. Der Eindruck, die Zeitschrift gebe eine „Anleitung zu einer strafbaren Handlung“, gefährde das „Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien“.

Es liege deshalb ein Verstoß gegen Ziffer 6 des Pressekodex vor. Als Zeichen der fairen Berichterstattung empfiehlt der Deutsche Presserat dem „PC“-Magazin die Veröffentlichung der Missbilligung.