Musik

Der „Holzmichl“ vor Gericht

Mit seinem Charts-Erfolg scheint sich der „Holzmichl“ Feinde gemacht zu haben.

Laut Gerichtsmitteilung richtet sich der Antrag gegen den Herausgeber des Chemnitzer Stadtmagazins „371“. Das Magazin hatte in seiner Septemberausgabe eine Anzeige mit dem Slogan „Tötet den Holzmichl“ gedruckt, in der für die T-Shirts geworben wurde. Die Anzeige verwies auf eine gleich lautende Homepage, die momentan offline ist. In dem Leipziger Verfahren soll vor allem geklärt werden, wem die Vermarktungs- und Urheberrechte an der Figur gehören. Der Holzmichl stammt angeblich aus einem alten Volkslied, ist jedoch seit dem 16. Februar beim Deutschen Patent- und Markenamt auf den Namen der Randfichten eingetragen.