Das Landgericht München stärkte am 2. März die Position des Klägers Jürgen Winter, der Moore vorgeworfen hatte, ein Gitarrensolo in der Schlussphase des Songs von seinem Stück „Nordrach“ abgekupfert zu haben, das Winter Ende der Siebziger mit seiner Band Jud’s Gallery verfasst hatte. Die streitgegenständlichen Passagen seien nahezu identisch, stellte das Gericht fest. Ein Urteil wurde aber noch nicht gesprochen.
Die Richter schlossen sich der Meinung eines Gutachters an, der erklärt hatte, die betreffende Stelle im Stück des Klägers sei so individuell und eigenschöpferisch, dass sie sich deutlich von anderen Stücken abhebt. Es sei schwer vorstellbar, wie Moore auf diese gekommen sein könnte, ohne „Nordrach“ zu kennen.
Schadensersatz und Spielverbot
Sollte er den Prozess, der wohl frühestens gegen Ende des Jahres abgeschlossen wird, gewinnen, will der Kläger Schadensersatz von Moores Plattenfirma Virgin fordern und erreichen, dass Moore den Song nicht mehr öffentlich aufführen darf. Die Plattenfirma muss nun nachweisen, dass Moore keine Gelegenheit hatte, „Nordrach“ zu hören.


