Brain gehörte in den Siebzigern unter dem Label-Manager Hartwig Biereichel zur Firma Metronome, die als Division der PolyGram Mitte der Neunziger ihren Geschäftsbetrieb einstellen musste. Das Brain-Repertoire, darunter auch der Grobschnitt-Katalog, erschien dann 1998 bei den Musik-Archäologen von Repertoire Records, ist aber derzeit nicht erhältlich. Ein Rechtsstreit zwischen Grobschnitt und Universal Music als Rechtsnachfolger von Metronome/PolyGram steht nun beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe zur Entscheidung an: Die Musiker von Grobschnitt (und auch die der Gruppe Atlantis) berufen sich darauf, dass ihre alten Verträge mit Brain die CD noch nicht als Nutzungsart vorsahen, weshalb eine Veröffentlichung als CD auch nicht von diesen Verträgen gedeckt sei. Dem halten die Plattenfirmen entgegen, die CD sei bloß eine Tonkonserve nach dem neuesten Stand der Technik, also eine Weiterentwicklung der Vinylplatte. Sollte der Bundesgerichtshof zu Gunsten von Grobschnitt und anderen entscheiden, hätte dies vermutlich weit reichende Konsequenzen für die Auswertung von Backkatalog-Repertoire. Für Grobschnitt selbst würde ein solcher Entscheid die Möglichkeit eröffnen, den Backkatalog auf dem eigenen Label Wolkenreise Productions zu veröffentlichen. Auf Wolkenreise (im Vertrieb von Fenn Music) gibt es immerhin schon zwei Doppel-CDs, die anhand von Live-Aufnahmen die Entwicklung des legendären Grobschnitt-Stücks „Solar Music“ dokumentieren, das in den Konzerten der Band manchmal bis zu 80 Minuten dauerte. Auf „The History Of Solar Music 1“ (WOL 8998) und „The History Of Solar Music 2“ (WOL 8999) finden sich sechs verschiedene Versionen des Titels, darunter die klanglich restaurierte Studioaufnahme von 1974. Doch damit nicht genug: Eine dritte CD mit „Solar Music“ ist bereits angedroht.
Decken alte Verträge CD-Veröffentlichung des Backkatalogs?
Grobschnitt vs. Universal, letzte Runde



