Musik

DEAG dank Steuergeldern flüssig

Der Konzertveranstalter DEAG kann nach einem aktuellen Steuerbescheid Rückstellungen in Höhe von 1,2 Mio. Euro auflösen und als außerordentlichen Ertrag verbuchen.

Die DEAG – Deutsche Entertainment AG kann nach einem aktuellen Steuerbescheid Rückstellungen in Höhe von 1,2 Mio. Euro auflösen und als außerordentlichen Ertrag verbuchen. Laut einer Ad-hoc-Meldung musste der Berliner Konzertveranstalter im Jahr 2002 nach der Umsatzsteuersonderprüfung bei einer ehemaligen Tochtergesellschaft eine Rückstellung in dieser Höhe bilden, da man für eventuelle Nachzahlungen hätte haftbar gemacht werden können. Gegen diesen Haftungsbescheid hatte die DEAG Einspruch eingelegt. Nun habe sich das Finanzamt dieser Rechtsauffassung angeschlossen und einen geänderten Steuerbescheid erlassen. Die Rückstellung könne deshalb aufgelöst werden. Außerdem rechnet das Unternehmen „aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung dieser Entscheidung für weitere Einspruchsverfahren“ kurzfristig mit „weiteren ergebnisverbessernden und positiv liquiditätswirksamen Bescheiden“.

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