Wie schon bei der GEMA stößt das von den Wettbewerbshütern der EU-Kommission eingeleitete förmliche Verfahren gegen die Verwertungsgesellschaften Europas auch bei deren Dachorganisation CISAC auf Unverständnis: „Wir waren sehr überrascht von der Mitteilung der Kommission“, sagte David Uwemedimo als Director Legal Affairs der CISAC im Gespräch mit „Billboard“. Die nun von der Kommission monierten Klauseln seien teils schon längst nicht mehr in den von den CISAC-Mitgliedern genutzten Standardverträgen enthalten.
„Auf den ersten Blick geht es hier um drei oder vier Paragraphen, die wir in unseren Musterverträgen nicht mehr verwenden.“ Laut Uwemedimo wolle die CISAC in ihrer Antwort an die EU diese faktischen Fehler herausstreichen. Die Wettbewerbskommission von Neelie Kroes setzte den Verwertungsgesellschaften eine Frist von zwei Monaten zur Stellungnahme.


