Die Musikbranche solle nicht den Nutzern die Schuld daran geben, dass sie selbst den Beginn des Informationszeitalters verschlafen und es somit versäumt habe, ihr Geschäftsmodell an die digitale Welt anzupassen. Die Klagen hält der CCC für „stark zweifelhaft“. Es gehe der Plattenindustrie vor allem um Einschüchterung und Schüren von Panik.
Das Urheberrecht sei kein Naturrecht; bei seiner Anwendung und wirtschaftlichen Verwertung bestünden „immanente Schranken“ wie die Privatkopie. Diese auch als „fair use“ bezeichnete Begrenzung gehört laut CCC zur Informationsfreiheit und sei somit ein Grundrecht.
Mit ihren Kampagnen aber stelle die Musikindustrie die Privatkopie auf eine Stufe mit Kinderschändern und Rechtsradikalen. Darüber hinaus wolle die „volkswirtschaftlich eher unbedeutende Urheberrechtsindustrie“ mit der neuen EU-Richtlinie zum Schutz geistigen Eigentums das Recht erhalten, Hausdurchsuchungen ohne richterlichen Beschluss und bei alltäglichen Verstößen durchzuführen. Deshalb fordert der CCC „die Industrie dort zu treffen, wo sie am verwundbarsten ist. Entziehen wir ihnen den Umsatz! Dieser kann dann nicht mehr dazu verwendet werden, in großen Anzeigenserien die Kunden zu diffamieren.“


