Musik

Bundestag beschließt Reform der „Ausländersteuer“

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags hat am 7. November eine Reform der sogenannten „Ausländersteuer“ beschlossen.

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags hat am 7. November eine Reform der sogenannten „Ausländersteuer“ beschlossen. So wird der Steuersatz für ausländische Künstlerinnen und Künstler ab 2003 von 25 auf 20 Prozent gesenkt. Die Freigrenze pro Künstler und Auftritt liegt künftig bei 250 Euro (etwa 500 Mark). Danach tritt eine Stufenregelung in Kraft, die einen Steuersatz von zehn Prozent bis 500 Euro und 15 Prozent bis 1000 Euro vorsieht. Staatsminister Prof. Julian Nida-Rümelin begrüsste die beschlossene Reform in einer Pressemitteilung ausdrücklich: „Ich habe immer wieder darauf hingewiesen, dass der Kulturaustausch mit Deutschland seit der übermäßigen Erhöhung der Ausländersteuer durch die frühere Bundesregierung um ein Drittel zurückgegangen ist. Dieser Rückgang, insbesondere im Bereich des kleinen Kulturaustausches, hat unserer Kunst- und Kulturszene enorm geschadet. Die Reform der Ausländersteuer ist somit auch ein kulturpolitisches Signal für ein weltoffenes Deutschland“.