Die von den Urhebern einst mühsam erstrittenen Geräteabgaben für Leermedien, Computer, Festplattenrekorder oder MP3-Player stehen aktuell wieder in der Kritik. Die Business Software Alliance beklagt, dass Europäer zweimal zur Kasse gebeten werden: Beim Download und beim Gerätekauf. In den meisten europäischen Ländern würden Sonderabgaben auf elektronische Speichermedien wie Leer-CDs und -DVDs, Digitalplayer, Rekorder und Computer erhoben. Diese Tantiemenpauschale soll Urheber für das private Kopieren von Inhalten entschädigen.
Mit dem Siegeszug von kommerziellen Medienangeboten, deren Inhalte zumeist über Digital Rights Management geschützt und nur reglementiert kopierbar sind, schwinde die Notwendigkeit von pauschalen Gebühren, so die BSA. „Aufgrund der zunehmenden Marktrelevanz von DRM haben sich die Pauschalabgaben zu einer überflüssigen Doppelbesteuerung für die Konsumenten entwickelt“, erklärte Francisco Mingorance, BSA-Direktor für Public Policy in Europa. Für die Gesetzgeber sei es daher unübersehbar, dass die Geräte- und Leermedienpauschalen im Digitalzeitalter inzwischen veraltet sind.
Eine ältere Untersuchung der BSA ergab, dass die Hardware-Abgaben in Deutschland, Frankreich, Spanien, Italien und den Niederlanden zwischen 2002 und 2006 um 500 Prozent steigen werden. Und bis 2008 könnten die Tantiemeneinnahmen in diesen Ländern auf 1,1 Mrd. Euro ansteigen. Gleichzeitig werde jedoch der Onlinemusikmarkt in Europa und den USA bis 2008 ein Umsatzvolumen von geschätzten 1,86 Mrd. Euro erreichen. Schon allein in Westeuropa werde der Umsatz im Onlinemarkt von 106,4 Mio. Euro in diesem Jahr auf 559,1 Mio. Euro im Jahr 2008 anwachsen.


