Der Gesetzgebungsprozess zur umstrittenen Reform des französischen Urheberrechts geht in die nächste Runde. Am 8. Februar soll Kulturminister Renaud Donnedieu de Vabres vor den Parlamentsausschüssen für Kultur und Wirtschaft Auskunft zum neuen Gesetzesentwurf geben. Beim jetzigen Stand der Debatte wird es demnächst in Frankreich erlaubt sein, P2P-Systeme zum Tausch urheberrechtlich geschützten Materials zu nutzen. Zur Vergütung der Urheber soll dann eine pauschale Abgabe dienen.
Diese Reform geht der Unterhaltungsindustrie erheblich zu weit, die ihre Versuche, die Internetpiraterie im Zaum zu halten, dadurch gefährdet sieht und um den Erfolg des gerade aufkeimenden Markts für Downloadhandel fürchtet. „Wir sind besorgt und beobachten die Situation genau“, erklärte IFPI-Sprecherin Francine Cunningham gegenüber Reuters. Bevor der Entwurf in dieser Form Gesetz wird, müsse er aber noch einigen Prüfungen standhalten.
Auch beim Filmverband Motion Picture Association glaubt Geraldine Moloney noch an maßgebliche Änderungen im Gesetzestext, der in der gegenwärtigen Form die gesamte Filmbranche weltweit gefährden könnte. „Aber die ganze Industrie wird sich dagegen stellen.“ Unklar ist derzeit auch noch, ob der P2P-freundliche Regierungsentwurf mit EU-Regelungen zum geistigen Eigentum in Einklang zu bringen ist.


