Die Vermittlungsgespräche zwischen dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien (BITKOM) und der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) über die Vergütung von Urheberrechten beim digitalen Kopieren sind gescheitert. BITKOM sagte ein für den 4. März anberaumtes Spitzengespräch mit der ZPÜ, einem Zusammenschluss von Verwertungsgesellschaften wie GEMA, GVL oder VG Wort, bei Bundesjustizministerin und Mediatorin Herta Däubler-Gmelin, ab. GEMA-Vorsitzender Prof. Dr. Reinhold Kreile bezeichnete diesen Vorgang als „Eklat“. Die Gegenseite versuche, „die gesetzliche Regelung zu unterlaufen und damit die Kreativen um den gerechten Lohn ihrer Arbeit zu bringen“. VG-Wort-Vorstand Prof. Dr. Ferdinand Melichar betonte, dass eine pauschale Vergütung „der einzig praktikable Weg“ sei, „um der im Urheberrechtsgesetz verankerten Vergütungspflicht auch im digitalen Bereich nachzukommen“. Die Verwertungsgesellschaften fordern den Gesetzgeber auf, die angekündigte Klarstellung des Urheberrechtsgesetzes noch in dieser Legislaturperiode vorzunehmen.
Pauschale Abgaben kommen indes für BITKOM-Vizepräsidenten Jörg Menno Harms überhaupt nicht in Frage. Dies sei ein „Anachronismus im digitalen Zeitalter“. Eine gerechte Lösung sei nur durch technische Schutzmechanismen und so genannte Digital-Rights-Management-Systeme (DRM) möglich. „Dass die Verwertungsgesellschaften die Anerkennung solcher Systeme hartnäckig verweigern, zeigt das noch fehlende Verständnis für technische Zusammenhänge und Möglichkeiten“, so Harms. „Wir haben unsererseits durchaus Verständnis dafür, dass dieser Erkenntnisprozess bei den traditionsbewussten Verwertungsgesellschaften etwas länger dauert. Aber das darf nicht zu Lasten von Urhebern, Verbrauchern und Wirtschaft gehen.“
Der Verband der Unterhaltungssoftware Deutschland (VUD) hat hingegen in seiner Stellungnahme gegenüber dem Bundesjustizministerium zum Ausdruck gebracht, dass ein wirksamer Schutz der Rechte der Urheber im digitalen Zeitalter nur durch ein grundsätzliches Verbot dieser Kopien gewährleistet werden könne. „Dann“, so Roland Schäfer, Geschäftsführer des VUD, „würden gleichzeitig pauschale Vergütungen überflüssig.“



