Das Bundesgericht in San Francisco hat ein Urheberrechtsverfahren gegen die Beastie Boys abgeschlossen. Das Gericht wies die Klage des Flötisten James W. Newton zurück, der durch ein Sample auf dem Beastie-Boys-Track „Pass the Mic.“ das Urheberrecht verletzt sah. Die Beastie Boys hatten für den Song eine Sequenz aus Newtons Titel „Choir“ gesampelt und sich dafür vor der Veröffentlichung des Songs um die Lizenzrechte bemüht. Da die Sequenz allerdings nur drei Noten umfasst und knapp sechs Sekunden dauert, erklärte die Band später, dass das Sample zu kurz sei, um eine Lizenz zu erfordern. Obwohl das Sample über 40 Mal in dem Song „Pass the Mic.“ verwendet wird, schloss sich ein amerikanisches Gericht in den ersten beiden Instanzen dieser Ansicht an und wies Newtons Klage zurück. Mit dem Urteil des Bundesgerichts von San Francisco wurde die Klage nun in dritter Instanz endgültig abgewiesen. Laut Ken Anderson, dem Anwalt der Band, sind die Beastie Boys froh, dass der Fall damit abgeschlossen ist.
Beastie Boys triumphieren im Sampling-Streit
Das Bundesgericht in San Francisco hat ein Urheberrechtsverfahren gegen die Beastie Boys abgeschlossen. Das Gericht wies die Klage des Flötisten James W. Newton zurück, der durch ein Sample auf dem Beastie-Boys-Track „Pass the Mic.“ das Urheberrecht verletzt sah.



