Die australische Regierung feilt an Gesetzen, die Konsumenten erlauben sollen, Kopien von TV- und Rundfunkprogrammen zu erstellen. Nach einmaligem Abspielen müssen die Duplikate allerdings gelöscht werden.
Als weitere Neuerung dürfen nach den Vorschlägen des Justizministeriums Musik-CDs, Bücher und Zeitungen für den Privatgebrauch in andere Formate, wie MP3, umgewandelt oder auf andere Abspielgeräte übertragen werden. DVDs sind in dem Gesetzesvorschlag nicht genannt. Für die Wissenschaft und Menschen mit Behinderung sollen Sonderregelungen in Kraft treten. Bisher existieren in Australien keine Sonderrechte für spezielle Nutzerschichten. Justizminister Philip Ruddock will mit den abgeänderten Gesetzen sicherstellen, dass die australischen Urheberrechte „die besten in der Welt zum Nutzen der Kreativen und anderer Copyright-Inhaber“ bleiben.
Parallel zu den Gesetzesänderungen plant die australische Justiz, härter gegen Datenpiraterie und Filesharing vorzugehen.


