Die Online-Ausgabe der „Bild-Zeitung“ hat jede Menge Traffic, und vielleicht hat der Song-Lockvogel die Aufmerksamkeit vieler Musikfreunde wieder auf Meister Bowie gelenkt, um den es in den vergangenen zwei Jahren ja eher ein wenig still geworden war. Insofern wird man das Bereitstellen eines neuen Songs zum Gratis-Download wohl als Promotionaktion werten müssen, die dann tatsächlich zu Mehrverkäufen des Albums geführt hat. Dennoch wirft der Fall grundsätzliche Fragen auf. Vordergründig geht es darum, ob es denn sein darf, dass eine Plattenfirma oder ein Künstler die Musik einfach verschenkt, wenn doch alle darüber klagen, dass man ihnen via Internet ihr geistiges Eigentum raubt und deshalb vehement Schützenhilfe bei der Politik einfordern.
Aber im Vergleich mit den US-Dependancen von Universal und Sony Music ist Bowie ein Waisenknabe, denn die wollen, wie musikwoche.de in Heft 25 meldete, in Kürze umfangreiche Soundfile-Archive im MP3-Format ohne Kopierschutzmechanismen zum günstigen Download-Preis ins Netz stellen. Wer über einen Online-Händler wie Amazon 99 Cent für einen Track zahlt, kann die Datei auf seine Festplatte herunterladen, sie auf eine CD brennen und anschließend weiter kopieren. Man mag das als endgültige Kapitulation interpretieren oder – im Falle von Sony – als doppelbödige Moral (hie Musiksparte, dort Hardware). Doch vieles spricht dafür, dass hier weise Einsicht in die Gegebenheiten des Internet waltet: Nichts ist vor digitalem Datenklau sicher, jeder Kopierschutz wird geknackt – warum dann nicht gleich auf das Prinzip Shareware setzen? Ja, warum eigentlich nicht? Lesen Sie weiter im nächsten Heft, wenn es darum geht, dass die Rechteinhaber selbst entscheiden müssen, was sie mit ihrem Eigentum anfangen.
Manfred Gillig-Degrave [mailto:[email protected]@@@[email protected]] Chefredakteur



