“Der Staatsminister für Kultur, Julian Nida-Rümelin, hat auf der Popkomm. seine Bereitschaft signalisiert, die Einführung einer Radioquote im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen. So nähert man sich dem Ziel an, wieder mehr Chancengleichheit für nationale Künstler im Wettbewerb und mehr musikalische Vielfalt in deutschen Radiosendern herzustellen. Nicht mehr und nicht weniger. Auch ich war und bin ein Befürworter dieser Diskussion, da sie Bewegung in eine längst überfällige Annäherung zwischen Musikwirtschaft und Politik bringt. Die Politik muss sehr schnell Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb schaffen. Dazu müssen längst überfällige Gesetze zum Kopierschutz und Urheberrecht verabschiedet und beschlossen werden. Sonst ist der Fortbestand für einen vollständigen Wirtschaftszweig mit vielen Dienstleistern, die ihren Lebensunterhalt mit der Herstellung, Darbietung und Vermarktung von Musik in Deutschland verdienen, ernsthaft gefährdet.
Aber ist die gesetzliche Radioquote inklusive der Newcomerquote wirklich durchsetzbar? Und könnte sie tatsächlich die Effekte bringen, die sich alle Beteiligten und Betroffenen wünschen? Ich denke, nein! Dagegen spricht die wahrscheinlich nur sehr langsame Durchsetzung eines entsprechenden Gesetzes, da eine komplizierte Diskussion mit den Landesrundfunkanstalten zu erwarten ist. Radio ist nun mal Länder- und nicht Bundesangelegenheit. Und wahrscheinlich wird die Diskussion jetzt nach der Wahl von vorn losgehen und sowieso nicht als erste Priorität bei Politik und Regierung angesehen werden. Ganz sicher wird es sehr schnell Mechanismen und Strategien geben, diese Quoten zu unterlaufen. Fraglich ist auch, ob es durch eine Quote tatsächlich zu mehr Vielfalt und zur Verbreitung der Musik nationaler Künstler kommt. Wäre es nicht viel konsequenter und auch einfacher durchsetzbar, das sogenannte Sendeprivileg der Radiosender, das aus der Gründerzeit der Bundesrepublik stammt, abzuschaffen? Das Recht über die Entscheidung, welche Musik in welchem Radiosender laufen darf, denen zu überlassen, die diese Musik schaffen, den Urhebern? Das ginge ganz einfach durch Streichung dieses Sendeprivilegs für die Radiosender im Urheberrechtsgesetz.
Da das Urheberrechtsgesetz ein Bundesgesetz ist und derzeit als Gesetzesvorlage bei den entsprechenden Gremien des Bundestages zur Bewertung vorliegt, ließe sich das schnell realisieren. Damit wäre folgendes Szenario in der Zukunft denkbar: Alle Radiosender bekommen, wie jetzt auch, vor Veröffentlichung die Musik für ihr Programm angeboten. Intern können sie prüfen und abwägen, ob ein Titel in das Programmformat passt und ausgestrahlt wird. Entscheidet sich ein Sender gegen eine Ausstrahlung, und der Titel wird später für ihn doch noch interessant und soll ausgestrahlt werden, muss sich der Sender mit den Rechteinhabern über eine Genehmigung und entsprechende Konditionen für die Ausstrahlung einigen. So würden die Sender, die einen Musiktitel zum Hit machen, partizipieren. Andere, nämlich solche, die nur Hits spielen, müssten diese kaufen. Das ist gerecht, kehrt eine skurrile Situation in der deutschen Radiolandschaft um und zwingt die Radiomacher, sich mit neuen Themen intensiv zu beschäftigen. Wer keine Hits mehr macht, sollte auch ohne Lizenz keine neuen Hits mehr spielen dürfen. Das wäre mutig, zukunftsweisend, schnell in die Praxis umsetzbar – und langfristig sicher auch der gerechtere Weg aus dem Dilemma.
Die Film- und Theaterwirtschaft arbeitet so, die Softwareindustrie auch – also warum nicht auch mit Musik so verfahren? Oder können Sie sich vorstellen, Wagner zu inszenieren, ohne das Recht dazu erworben zu haben? Ein Buch zu verfilmen, ohne sich mit dem Buchautoren über die Rechteübertragung geeinigt zu haben? Einen Film kommerziell aufzuführen, dessen Lizenz sie nicht vom Verleiher erworben haben? Eben.“



