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Abschaffung des Rabattgesetzes nimmt letzte Hürde

Nach dem Bundestag stimmt auch der Bundesrat der Abschaffung des 70 Jahre alten Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung zu.

Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat der Abschaffung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung zugestimmt. Damit treten das 70 Jahre alte Gesetz und die Verordnung zum 1.August außer Kraft. Das Rabattgesetz hatte Preisnachlässe auf Waren und Dienstleistungen an Endverbraucher von mehr als drei Prozent grundsätzlich verboten. Die Zugabeverordnung untersagte es, neben der Hauptware eine Nebenware oder zusätzliche Dienstleistung kostenfrei zu gewähren.