Musik

752 Amerikaner erhalten RIAA-Klagen

Die RIAA behält ihren monatlichen Rhythmus bei: Mit den neuen Klagen, die der US-Tonträgerverband nun an mutmaßlich illegale Filesharer verschickt hat, summiert sich die Zahl der exemplarisch beschuldigten P2P-Sünder auf über 9100.

Die Recording Industry Association of America (RIAA) behält ihren monatlichen Rhythmus bei: Mit den neuen Klagen, die der US-Tonträgerverband nun an mutmaßlich illegale Filesharer verschickt hat, summiert sich die Zahl der seit September 2003 exemplarisch beschuldigten P2P-Sünder auf 9174. Keine der beklagten Einzelpersonen hat sich bislang vor Gericht auf ein Kräftemessen mit der Musikindustrie eingelassen.

Stattdessen strebten die überführten Tauschbörsennutzer bislang außergerichtliche Vergleiche an, die meist in Schadensersatzzahlungen mit einer durchschnittlichen Höhe zwischen 3000 und 5000 Dollar münden. Die RIAA muss nach wie vor mit den so genannten Max-Mustermann-Klagen gegen Unbekannt vorgehen. Nach dem Spruch eines US-Berufungsgerichts vom 4. Januar sind Internet-Service-Provider nicht dazu verpflichtet, die Identität ihrer Kunden bei potenziellen Verstößen gegen das Urheberrecht preiszugeben. Doch die RIAA ficht dieses Urteil derzeit vor einer höheren Instanz an.