Für diesen Traum kämpften der renommierte Komponist Richard Strauss und seine Mitstreiter Hans Sommer und Friedrich Rösch seit 1898. Strauss, Sommer und Rösch hatten dabei vielfältige Widerstände zu überwinden und Anfeindungen zu überstehen. Doch am Anfang des 20. Jahrhunderts war die Zeit war gekommen, nach französischem Vorbild auch in Deutschland eine Verwertungsgesellschaft für Musikautoren zu gründen. Der Gründungsaufruf für eine deutsche „Anstalt zur Verwertung musikalischer Aufführungsrechte“ im Januar 1903 stieß bei den Komponisten auf eine positive Resonanz. Begeistert über diesen Erfolg schrieb damals Richard Strauss an einen Freund: „Die Sache kommt und wird reussieren.“ Mit Blick auf die Erfolgsgeschichte der kollektiven Rechtewahrnehmung in Deutschland eine wahrhaft prophetische Aussage.
Am 14. Januar 1903 kamen die Mitglieder der Genossenschaft Deutscher Komponisten im Haus des Architekten-Vereins zu Berlin in der Wilhelmstraße zusammen. Es wurde eine historische Hauptversammlung, auf der die Gründung der ersten deutschen Verwertungsgesellschaft beschlossen wurde. Diese Verwertungsgesellschaft war ein Organ der Standesvertretung der deutschen Komponisten, die sich ab diesem Zeitpunkt Gesellschaft deutscher Tonsetzer (GDT) nannte. Der Komponist Richard Strauss wurde zum neuen Vorstandsvorsitzenden gewählt, dem Beirat gehörten die Komponisten Gustav Mahler und Eugen d’Albert an. Bereits bei der Gründung wurden Organisationsstrukturen festgelegt, deren Grundzüge bis heute in der Arbeit der GEMA fortgeführt werden.
So gab es von Anfang an eine Trennung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat. Man achtete darauf, dass Vertreter unterschiedlicher Stilrichtungen den Verein prägten, um eine hohe Akzeptanz in der Gesellschaft zu erreichen. Komponisten, Textdichter und Musikverleger bildeten den Vertrauensmänner-Ausschuss, der Werke und Programme zu begutachten hatte sowie Gebührenverteilung und Rechnungsführung kontrollierte. Auch ein pauschaler Zehn-Prozent-Abzug für kulturelle und soziale Zwecke war Bestandteil der Satzung: „Durch eine solche sehr beträchtliche Beitragsleistung (für die Fälle unverschuldeter Notlage, Krankheit, notwendiger Altersversorgung) für alle deutschen Komponisten wird unsere Tantiemenanstalt ganz unzweideutig die Bedeutung einer durchaus gemeinnützigen Wohlfahrtseinrichtung gewinnen.“


