Die neue Klassifikation sieht etwa erweiterte Zulässigkeiten für neue Clubansiedlungen in urbanen Gebieten, Gewerbe- und Industriegebieten ebenso wie die Abgrenzung von „Vergnügungsstätten“ vor. Allerdings fehlen laut einer Stellungnahme der LiveKomm zentrale Definitionen sowie eine Anpassung von Schallschutzregularien.
Generell begrüßt die LiveKomm den vorliegenden Referentenentwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts als „wichtigen Schritt zur baurechtlichen Anerkennung von Musikclubs“. Gleichzeitig macht der Verband deutlich: „Gegenüber früheren Reformansätzen sind zwar Fortschritte erkennbar – jedoch ist im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch Verbesserungspotenzial vorhanden, um spürbare Wirkungen für Clubs als kulturelle Orte zu erzielen.“
Bereits 2024 hatte die LiveKomm davor gewarnt, dass mit der Novellierung des Baurechts Musikclubs als „Kulturorte zweiter Klasse“ behandelt würden. Gleichzeitig entstehe damit weiterhin eine eigenständige Kategorie neben „Anlagen für kulturelle Zwecke“ wie Theatern, Opern oder Konzerthäusern – und damit eine „rechtliche Sonderrolle mit bislang unabsehbaren Konsequenzen“.
Positiv hebt die LiveKomm hervor, dass mit den geplanten Änderungen erstmals im Bundesbaurecht eine Abgrenzung von Vergnügungsstätten erfolge und für neue Club-Ansiedlungen verbesserte Gebietszulässigkeiten in urbanen, Gewerbe- und Industriegebieten entstünden.
Konkret formuliert die LiveKomm in der Reformdebatte jedoch auch Anpassungs- und Ergänzungsbedarfe:
- Erweiterungen der Gebietszulässigkeiten, insbesondere in Wohngebieten
- Aufnahme einer baurechtlichen Definition von Musikclubs und Begriffsschärfungen im Begründungstext
- die gesetzliche Verankerung zur Einführung eines Bundes-Club/Kultur-Katasters
Die LiveKomm kritisiert zudem, „dass – anders als vom Ministerium angemerkt – keinerlei flankierende Anpassungen beim Thema Schallschutz erfolgen. Weder enthält der Entwurf etwaige Modernisierung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) noch ist dafür eine Vorhabenplanung innerhalb der Regierungsfraktionen erkennbar“.
„Ohne moderne Lärmschutzregeln wird es keinen wirksamen Bestandsschutz geben“, sagt Iris Hinze, Vorstandsmitglied und Sprecherin der LiveKomm AG Kulturraumschutz. Der Verband fordert unter anderem eine Unterscheidung im Schutzanspruch zwischen Schlaf- und Aufenthaltsräumen, eigene Bewertung von „Kulturschall“ (insbesondere von verhaltensbezogenen Lärm) statt Gleichsetzung mit Gewerbelärm und verpflichtende Schallschutzmaßnahmen bei Neubauten.
Thore Debor, stellvertretender LiveKomm-Vorsitzender betont: „Für die Neuansiedlung von Musikclubs zeichnet sich ein Meilenstein ab. Für eine breite Wirksamkeit müssten jedoch noch Anpassungen erfolgen. Zum Schutz vor Verdrängung und Schließungen von bestehenden Musikclubs in deutschen Städten bedarf es weiterhin substanzieller Nachbesserungen.“






