Die neue Klassifikation sieht etwa erweiterte Zulässigkeiten für neue Clubansiedlungen in urbanen Gebieten, Gewerbe- und Industriegebieten ebenso wie die Abgrenzung von „Vergnügungsstätten“ vor. Allerdings fehlen laut einer Stellungnahme der LiveKomm zentrale Definitionen sowie eine Anpassung von Schallschutzregularien.
LiveKomm hält Nachjustierungen bei Städtebaurecht für erforderlich
Der Reformentwurf des Baugesetzbuches sieht Verbesserungen für Musikclubs unter anderem durch eine eigene Klassifikation vor. Die LiveKomm weist jedoch darauf hin, dass die Folgen der Neueinordnung von Clubs im Detail jedoch unabsehbar seien.




