Am 3. Februar 2015 trat vor dem Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg die erste Gläubigerversammlung von ct creative talent zusammen. Alle Gläubiger stimmten für den Antrag des Gerichts, dass der Berliner Veranstalter geschlossen bleibt. Einstimmig bestätigten die Stimmberechtigten zudem den Berliner Rechtsanwalt Thomas Kühn als Insolvenzverwalter des zahlungsunfähigen Veranstalters. Sie verzichteten auf die Einrichtung eines Gläubigerausschusses.
Geschäftsbetrieb von ct creative talent bleibt eingestellt
Am 3. Februar trat vor dem Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg die erste Gläubigerversammlung von ct creative talent zusammen. Alle Gläubiger stimmten dafür, dass der Berliner Veranstalter geschlossen bleibt.






