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Europäischer Gerichtshof lässt nur bedingte Kaufpreiserstattung bei Tickets zu

Nach einer Klage einer Ticketkäuferin gegen CTS Eventim, die vom Amtsgericht Bremen an den Europäischen Gerichtshof ging, entschied das EU-Gericht nun, dass ein Verbraucher damit rechnen müsse, dass er den Kaufvertrag nicht widerrufen könne.

Nach einer Klage einer Ticketkäuferin gegen CTS Eventim, die vom Amtsgericht Bremen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ging, entschied das EU-Gericht nun, dass ein Verbraucher damit rechnen müsse, dass er den Kaufvertrag nicht widerrufen könne. In dem konkreten Fall wollte die Klägerin, die ein Ticket für die zunächst aus Krankheitsgründen, dann wegen Corona abgesagte Peter-Maffay-Tour im Frühjahr 2020 gekauft hatte, sich nicht damit zufriedengeben, dass sie anstelle einer Rückerstattung des Ticketpreises nur einen Gutschein erhalten hat.

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