Apeiron hat vorbehaltlich der Erfüllung bestimmter Vollzugsbedingungen eine Zusage zur Zeichnung der gesamten Kapitalerhöhung abgegeben und wäre allein zeichnungsberechtigt. Der Netto-Emissionserlös aus der Kapitalerhöhung, nach Transaktionskosten, soll der Finanzierung des weiteren organischen und anorganischen Wachstums der DEAG dienen, teilt David Reinecke, Finanzvorstand DEAG mit.
Durch die Umsetzung der Kapitalerhöhung würde sich die Beteiligung von Apeiron und mit Apeiron verbundenen Unternehmen an der DEAG von derzeit rund 48,4 Prozent auf über 50 Prozent erhöhen. Gemäß Anleihebedingungen der 7,75-prozentigen DEAG-Anleihe 2025/2029 würde dies einen Kontrollwechsel, einen sogenannten „Change of Control“ in der Börsensprache, darstellen.
Um die Durchführung der Kapitalerhöhung zu gewährleisten, will die DEAG daher die Anleihegläubiger um Zustimmung zu einem Verzicht auf die ihnen im Falle eines Change Of Control zustehenden Rechte bitten. Die Zustimmung der Anleihegläubiger ist Bedingung für die Zeichnung der Kapitalerhöhung durch Apeiron. Sofern die Zustimmung erteilt werde, beabsichtige DEAG, eine marktübliche Einmalgebühr an die Anleihegläubiger zu zahlen, heißt es aus Berlin.





