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ct creative talent im vorläufigen Insolvenzverfahren

Am 11. September hat der Berliner Konzertveranstalter ct creative talent beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Das Gericht hat dem Antrag nun stattgegeben.

Am 11. September 2014 hat ct creative talent beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Das Gericht hat dem Antrag des Berliner Konzertveranstalters nun stattgegeben und Rechtsanwalt Thomas Kühn von der Kanzlei Brinkmann & Partner zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

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