Bundesrat und Bundestag haben sich gestern im Vermittlungsausschuss auf ein neues Urheberrecht verständigt. Somit wurde ein Kompromiss in der strittigen Frage nach den Quellen von Privatkopien gefunden. Auf Betreiben des Bundesrats wurde der Gesetzestext dahingehend modifiziert, dass Kopien von urheberrechtlich geschützten Inhalten für private Zwecke künftig nur noch von legalen Quellen erlaubt sind. Im Gesetz ist jetzt die Vervielfältigung aus „offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen“ ausdrücklich untersagt. Der Vermittlungsvorschlag begrenzt die Unzulässigkeit auf offensichtlich rechtswidrig erstellte Vorlagen und berücksichtigt insoweit die von der Bundesregierung vorgebrachten Bedenken, wonach es Nutzern häufig nicht möglich sei, die Rechtmäßigkeit der Kopiervorlage zu beurteilen. Dieses Vermittlungsergebnis wird nun wieder dem Bundestag zugeleitet, der entweder in den Sitzungstagen heute und morgen oder spätestens am 8. Juli darüber beraten und das Gesetz verabschieden wird. Wird das Gesetz entsprechend dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses geändert, hat der Bundesrat nochmals zu befinden.
Vermittlungsausschuss winkt Urheberrecht durch
Bundesrat und Bundestag haben sich gestern im Vermittlungsausschuss auf ein neues Urheberrecht verständigt.





