Am 18. Juni um 14 Uhr tagte die vom Vermittlungsausschuss eingesetzte Vorbereitungsgruppe zum neuen Urheberrecht. Das Ergebnis dürfte die Inhalteanbieter erfreuen: Die Schranken für private Kopien im noch zu verabschiedenden Urheberrecht sollen erhöht werden. Die Änderung wurde in letzter Minute möglich, weil nach einer Intervention der unionsgeführten Bundeländer, die ein Verbot von Musikkopien aus illegalen Quellen zusätzlich im Gesetz verankern wollen, ein Aufschub der Bundesratsabstimmung erfolgte. Privatkopien sind somit künftig nicht mehr zulässig, wenn sie von offensichtlich illegalen Quellen gezogen werden. Nun liegt das Gesetz, das vom Bundestag bereits durchgewunken wurde, beim Vermittlungsausschuss, der am 2. Juli dazu tagen wird. Das Vermittlungsergebnis wird im Anschluss wieder dem Bundestag zugeleitet, der entweder in den Sitzungstagen vom 3. und 4. Juli oder spätestens am 8. Juli darüber beraten und das Gesetz verabschieden wird. Damit stehen die Chancen gut, dass das überfällige Gesetz zur Umsetzung der EU-Direktive noch vor der Sommerpause in Kraft treten kann.
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