Die Musik- und Filmindustrie hat einen wichtigen Etappensieg im Kampf gegen die illegale Nutzung von P2P-Systemen errungen. Das oberste Gericht der USA entschied nun, dass die Firmen Grokster und StreamCast (Morpheus) für die Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer verantwortlich gemacht werden können. In einer einstimmigen Entscheidung verwiesen die obersten Richter der Vereinigten Staaten den Fall zurück an die letzte Instanz, die einen Prozess gegen Grokster und StreamCast ursprünglich abgelehnt hatte. Unter Berufung auf das so genannte Sony-Betamax-Urteil aus dem Jahr 1984 urteilte der Richter damals, dass Technologien, die auch für legale Zwecke genutzt werden können, nicht pauschal verboten werden dürfen.
Dieser Meinung widersprach nun der Supreme Court und erklärte, die Entertainmentindustrie habe ausreichende Beweise dafür erbracht, dass diese P2Ps zum Missbrauch des Urheberrechts anstiften. Wer Geräte und Dienstleistungen unter anderem damit bewirbt, dass Kunden und Nutzer geltende Gesetze umgehen können, sei für die Rechtsverletzungen seiner Kunden zur Rechenschaft zu ziehen, so die Urteilsbegründung von Richter David H. Souter. Doch noch ist der Sieg der Branche nicht komplett. Erst muss nun eine niedrigere Instanz den Prozess der Rechteinhaber gegen Grokster und StreamCast führen. Zudem dürfte es für die Kläger unmöglich sein, die weit mehr als 200 Mio. P2P-Clients, die weltweit in Benutzung sind, durch einen Schuldspruch gegen ihre Hersteller aus dem Verkehr zu ziehen.





