Kino

Unterhaltungsbranche zieht vor EuGH den Kürzeren

Im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet durch Privatpersonen hat die Musikindustrie einen Rückschlag erlitten. Der Europäische Gerichtshof urteilte, dass ISPs nicht zwingend dazu verpflichtet sind, Nutzerdaten von Filesharern für Zivilklagen preiszugeben.

Im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet durch Privatpersonen hat die Musikindustrie einen kleinen Rückschlag erlitten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte, dass Internet Service Provider (ISPs) nicht zwingend dazu verpflichtet sind, Nutzerdaten von Filesharern für Zivilklagen preiszugeben.

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