Nach einem gut anderthalb Jahre währenden Rechtsstreit ist die als sogenannte iPod-Steuer bekannt gewordene neue Geräteabgabe in der Schweiz nun amtlich. Das Eidgenössische Bundesgericht hat mit seinem abschließenden Urteil die umstrittene Urheberrechtsabgabe genehmigt und die Beschwerden von Verbraucherschützern und Musikbranche zurückgewiesen; die Konsumentenverbände wollten die Abgabe verhindern, die Urheber ursprünglich einen höheren Tarif durchsetzen.
Vermutlich bereits ab Anfang August müssen Hersteller von digitalen Medienspeichern nun die Pauschaltantieme abführen. Betroffen sind dabei nicht nur iPods, sondern alle MP3-Player sowie Satellitenempfänger, DVD-Player oder Festplattenrekorder mit eingebauten Speicherchips oder Festplatten zur Aufzeichnung von audiovisuellen Inhalten. Die Vergütungssätze gelten ab Inkrafttreten für 22 Monate.
Verteilt werden die Einnahmen unter Verwertungsgesellschaften wie SUISA, Suissimage oder ProLitteris. Der sogenannte Tarif 4d unterscheidet nach Speicherart und Verwendungszweck. Für Geräte mit Flash-Speicher fallen maximal 2,53 Rappen (umgerechnet 1,5 Cent) pro Megabyte Speicherplatz an, wobei der Betrag mit steigender Speichergröße sinkt. Damit wird zum Beispiel ein iPod nano mit 4-GB-Speicher theoretisch 19,13 Franken (11,55 Euro) teurer. Inwieweit die Hersteller die Zusatzkosten an die Verbraucher weitergeben werden, bleibt aber abzuwarten.
Player mit Festplatte werden dagegen weniger stark „besteuert“: Pro Gigabyte Speicherplatz werden 46,9 Rappen (28,3 Cent) fällig, was einen 80-GB-iPod um 37,52 Franken (22,65 Euro) verteuern würde. Auffällig ist dabei, dass auf einen MP3-Player mit 4-GB-Flashspeicher wesentlich höhere Abgaben entfallen als auf ein Gerät mit 4-GB-Festplatte. Besser weg kommen indes Festplattenrekorder bei der Abgabe wie DVRs oder TV-Empfänger mit Festplatte. Bei digitalen Videorekordern schlägt jedes Gigabyte mit 34,6 Rappen (20,9 Cents) zu Buche.





