Dass die Website des Kulturfonds Energie des Bundes – deren Inhalte nach wie vor einen „vorläufigen Stand“ wiedergeben – am 15. Februar freigeschaltet wurde, geschah womöglich nicht ganz zufällig. Immerhin wurde tags darauf die Berlinale feierlich eröffnet. Parallel dazu hieß es, dass der Antragsstart „zeitnah“ erfolgen solle. Das war vor einem Monat – oder knapp eineinhalb Monaten, nachdem der Haushaltsausschuss des Bundestages die erste Tranche in Höhe von 375 Mio. Euro freigab; damals erwartete man, dass das Hilfspaket im Februar starten könne.
Nun, gut Ding will Weile haben – und nun sind laut einer Mitteilung aus dem Büro von Kulturstaatsministerin Claudia Roth tatsächlich „letzte entscheidende Weichen“ gestellt worden: In der 9. Kulturministerkonferenz sowie im 18. Kulturpolitischen Spitzengespräch stimmten die Kulturminister:innen der Länder einer für die Durchführung des Kulturfonds erforderlichen Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zu – diese stand zunächst noch unter dem Vorbehalt ausstehender Beratungen in den Länderkabinetten. Bayern zog umgehend mit dem Verweise auf einen „Bayernbonus“, die bereits im Dezember auf den Weg gebrachte Aufstockung der Bundeshilfen um insgesamt 51,5 Mio. Euro, nach.
Auf Nachfrage bei der Hotline des Kulturfonds Energie hieß es, dass Kulturveranstaltungen bereits zur Antragstellung aufgerufen sind, das Antragsverfahren für Kultureinrichtungen (wie Kinos) am 1. April startet, eine Anmeldung aber schon jetzt anzuraten ist.
Seitens des Deutschen Kulturrates hieß zu den gestrigen Beschlüssen: „Was lange währt, wird endlich gut. Die Länder haben gestern Abend den Weg frei gemacht für die Umsetzung des Kulturfonds Energie des Bundes. Damit können die Kulturorte und die Kulturveranstalter ab dem ersten April für das erste Quartal 2023 ihre Anträge stellen. Für das zweite Quartal 2023 können die Mittel dann ab dem ersten Juli beantragt werden und so weiter. Der Kulturfonds Energie läuft bis zum 30. April 2024. Ich bin sehr froh, dass für den erst durch die Coronakrise und dann durch die Energiekostenkrise schwer unter Druck geratenen Kulturbereich jetzt ein weiteres Hilfsprogramm an den Start geht“, so dessen Geschäftsführer Olaf Zimmermann.
Unverändert gilt: Eine Förderung soll rückwirkend für den Zeitraum ab 1. Januar 2023 und bis zum 30. April 2024 erfolgen, (vorläufige) Details finden sich auf der Website.
Bestätigt wurden im Zuge von Kulturministerkonferenz und Kulturpolitischem Spitzengespräch bereits angekündigte, unterstützende Maßnahmen der Länder: Nordrhein-Westfalen bietet eine zentrale, von allen Ländern finanzierte Hotline an, über die Antragstellende bei Unklarheiten telefonisch wie auch per E-Mail-Beratung erhalten können. Diese Hotline ging mit dem Portal bereits Mitte Februar live. Für die technische Abwicklung des Kulturfonds Energie des Bundes stellt Hamburg für alle Länder eine IT-Plattform bereit.
Unverändert ist, dass Mehrkosten für netzbezogenen Strom sowie leitungsgebundene Energieträger (Gas und Fernwärme) gefördert werden. Ölheizungen sind demnach nicht vom Förderprogramm erfasst, allerdings sollen diese bei Antragstellung mit vermerkt werden können, eine (spätere) Anpassung des Programms ist also nicht ausgeschlossen.





