Mehr als 2500 Vertreter:innen von Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltungen haben nach Angaben des Deutschen Kulturrates in der vergangenen Woche die drei Informationsveranstaltungen zum Kulturfonds Energie des Bundes verfolgt, nun wurde eine Aufzeichnung der ersten Info-Session auch online gestellt, Sie finden sie hier bei YouTube.
Freigeschaltet wurde Mitte vergangener Woche auch die Website www.kulturfonds-energie.de, die auch als alleinige Antragsplattform dienen wird. Hier finden sich ausführliche Informationen zu Art und Umfang der Förderung, wobei die Inhalte ausdrücklich einen „vorläufigen Stand“ wiedergeben. So soll gegebenenfalls noch an einzelnen Punkten nachgebessert werden, unter anderem sollen derzeit nicht von der Förderung erfasste Ölheizungen womöglich noch in den Katalog aufgenommen werden.
Die Antragstellung baut auf den Strukturen des Sonderfonds Kulturveranstaltungen auf, eine dortige Registrierung kann für das neue Portal weiter genutzt werden. Erreichbar ist nun auch die kostenfreie Service-Hotline (nach Angaben des Deutschen Kulturrates von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 17:30 Uhr) unter 0800 6645685.
Ein wichtiger Punkt in den FAQs: Zur Ermittlung des „historischen Verbrauchs“ wird grundsätzlich die Jahresverbrauchsprognose, die der Abschlagszahlung im September 2022 zugrunde gelegt wurde, herangezogen. Aber: In Ausnahmefällen kann ein anderer Referenzzeitraum betrachtet werden – etwa dann, wenn der Zeitraum, der der Abschlagszahlung im September 2022 zugrunde gelegt wurde, „von coronabedingten Schließungen bzw. kapazitätsreduzierenden Maßnahmen derart geprägt war, dass sich diese auf den Energieverbrauch der Einrichtung erheblich auswirkten“.
Gefördert wird bekanntermaßen (anteilig) die Differenz zwischen den aktuellen, gedeckelten Energiekosten für Gas, Fernwärme und Strom und den historischen Kosten. Abgefedert werden gestiegene Energiekosten damit auch für den Fall, dass diese bei einem Antragsberechtigten noch unterhalb der Preisdeckel liegen.





