Die französische Regierung versucht in diesen Tagen ihren Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsdirektive aus dem Jahr 2001 per Eilverfahren durchs Parlament zu bringen. Der Entwurf geht weit über die Minimalziele der EU-Vorgabe hinaus und die Forderungen der Rechteinhaber ziehen dabei die Kritik der Öffentlichkeit auf sich. Die Regierung de Villepin will die bisher schärfste Umsetzung der EU-Direktive noch vor Weihnachten durch Nationalversammlung und Senat bringen.
Der Entwurf sieht ein Verbot für Vertrieb und Nutzung von Software zur Internetübertragung von geschützten Inhalten vor, die keine DRM-Systeme unterstützen. Onlinedienste, die urheberrechtlich geschütztes Material übertragen, müssten demnach ebenfalls DRM-geschützte Streams einsetzen, um ein Kopieren der Inhalte zu verhindern. Darüber hinaus würden Internet Service Provider verpflichtet, den gesamten privaten Datenverkehr auf Verstöße gegen das Urheberrecht hin zu überwachen. Auch das Umgehen oder Knacken von Kopierschutzsystemen würde durch das Gesetz verboten. Bei Zuwiderhandlungen sind Geldstrafen bis zu 300.000 Euro und Haftstrafen bis zu drei Jahren geplant.
Einige der sehr rigiden Maßnahmen gehen auf Anträge aus der Entertainmentbranche zurück, u.a. soll der Entwurf deutlich die Handschrift von Vivendi Universal, der BSA und der Sacem erkennen lassen, sagen Gegner des Gesetzes. Vor allem die Verbraucherschutzorganisation UFC-Que Choisir wehrt sich gegen den Entwurf. Doch Kulturminster Renaud Donnedieu de Vabres kündigte bei einer Pressekonferenz am 20. Dezember einen vernünftigen Kompromiss an, der unterschiedliche Interessen ausgleichen werde. Beobachter erwarten vom Ergebnis des Gesetzgebungsprozesses in Frankreich eine Auswirkung auf die deutsche Debatte zum zweiten Korb des Urheberrechts.





