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Google schluckt YouTube mit Lizenzen der Musikmajors

Streaming Media aus dem Internet ist reif für die Primetime: Der Suchmaschinengigant Google übernimmt das Videosharingportal YouTube für 1,65 Mrd. Dollar. Kurz davor räumten Universal Music, Sony BMG, Warner Music und der TV-Sender CBS rechtliche Hürden aus dem Weg.

Streaming Media aus dem Internet ist reif für die Primetime: Der Suchmaschinengigant Google übernimmt das Videosharingportal YouTube für 1,65 Mrd. Dollar in Aktien. Seit einigen Tagen gab es entsprechende Gerüchte, kurz nach Handelsschluss an der New Yorker Börse machten es die beiden Unternehmen offiziell. YouTube, erst im Februar 2005 gegründet, wird auch als Google-Tochter seine Markenidentität bewahren. Die Gründer Chad Hurley und Steve Chen werden gemeinsam mit den 65 Angestellten von Google übernommen. Das ist gleichzeitig die größte Firmenübernahme in der achtjährigen Geschichte von Google.

Nur wenige Stunden vorher räumten YouTube und Google rechtliche Hürden aus dem Weg, die einem Erfolg der Zusammenarbeit im Weg hätten stehen können. Universal Music und Sony BMG schlossen Lizenzverträge mit YouTube und folgten damit der Warner Music Group, die sich schon vor drei Wochen über einen Rahmenvertrag zur Nutzung ihres Repertoires auf der Videosharingseite verständigt hatte. Damit begräbt auch Universal-Chef Doug Morris das Kriegsbeil: Mitte September hatte er YouTube und MySpace pauschal als Urheberrechtsverletzer bezeichnet, mit Klagen gedroht und Tantiemen in zweistelliger Millionenhöhe gefordert. Welchen finanziellen Umfang die Verträge zwischen den Majors und YouTube haben, wurde nicht bekannt.

YouTube-Nutzer dürfen nun jedenfalls auch Videos aus den Katalogen von Universal und Sony BMG hochladen und Musik der Firmen zur Untermalung ihrer selbst erstellten Clips verwenden. Die Lizenzgeber werden im Gegenzug an den Werbeerlösen des Portals beteiligt. Und YouTube wird – sobald die Entwicklung abgeschlossen ist – einen Filter einsetzen, der verhindern soll, dass nicht autorisierte Inhalte der Labels von den Nutzern online gestellt werden. Auch das TV-Network CBS hat sich dazu entschlossen, Videoinhalte für YouTube freizugeben. Vergleichbare Deals gab auch Google bekannt: Warner Music und Sony BMG stellen ihre Videoinhalte für die kostenlose und werbefinanzierte Nutzung als Stream bei Google Video zur Verfügung. Auch hier partizipieren die Rechteinhaber an den Werbeerlösen. Nutzer können die Clips auch für je 1,99 Dollar kaufen. Google darf das Material in den kommenden Monaten auch für sein AdSense-Netzwerk nutzen und zur Einbindung in Partnerwebsites freigeben.

YouTube ist der mit Abstand führende Videosharingdienst im Internet. Täglich werden von den Nutzern rund 100 Millionen Streams abgerufen. Die monatlich rund 32 Millionen Zuschauer (Unique Visitors) sind dabei gleichzeitig Inhaltelieferanten: Pro Tag werden derzeit mehr als 65.000 Filmchen auf die YouTube-Server hochgeladen. Im August verbuchte die Firma damit 46 Prozent aller Besuche bei US-Onlinevideodiensten. MySpace kam derweil auf 23 Prozent und Google Video war mit zehn Prozent weit abgeschlagen. Diese Entwicklung war zuletzt eine der größten Sorgen für YouTube. Derart viele Videoabrufe verursachen immense Serverkosten, die alleine durch Werbeerlöse auf Dauer nicht gedeckt werden können. Zudem lässt sich trotz der nun vereinbarten Lizenzabkommen weiterhin nur unzureichend verhindern, dass bei den Uploads der Nutzer keine Urheberrechte verletzt werden.

Kritiker fürchten daher, dass YouTube nun – als Tochterfirma eines äußerst solventen Unternehmens – verstärkt Ziel von Klagen werden könnte. Darüber hinaus schützen die Verträge mit den Tonträgerfirmen nicht vor weiteren Konfrontationen mit der Musikbranche. Wer Musik zur Vertonung von Videos nutzen will, bedarf des Synchronisationsrechts, das nur ein Musikverlag gewähren kann. Allerdings sind längst nicht alle Künstler von Universal, Warner und Sony BMG auch über einem Publishingvertrag an die jeweiligen Konzernverlage Universal Music Publishing, Sony/ATV, BMG Music Publishing oder Warner/Chappell gebunden. Das heißt, dass die Majorlabels wohl bei allen Titeln, die nicht bei ihnen verlegt sind, noch in Nachverhandlungen mit den jeweiligen Verlagen treten müssen – oder dass die betreffenden Titel für eine YouTube-Verwendung gesperrt werden müssen.

Gleiches gilt für die Verrechnung der Aufführungstantiemen: YouTube hat bislang nur ein Abkommen mit der US-Verwertungsgesellschaft BMI geschlossen, Lizenzen mit der zweiten US-Performance-Society ASCAP oder mit ausländischen Gesellschaften gibt es noch nicht. Bis diese Detailfragen geregelt sind, wird sich an den formalen Urheberrechtsverletzungen bei YouTube also auch durch die neuen Deals wenig ändern.

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