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Französische Urheberrechtsreform soll P2P ermöglichen

In die Urheberrechtsdebatte in Frankreich hat sich nun Innenminister Nicolas Sarkozy eingeschaltet. Der als Nachfolger von Staatspräsident Chirac gehandelte Politiker versucht, das Heft in dieser Frage an sich zu reißen und hat nach Gesprächen mit Verbänden und Interessenvertretern eine Kompromissformel erarbeitet, die im Februar in den Parlamenten verabschiedet werden soll.

In die Urheberrechtsdebatte in Frankreich hat sich nun Innenminister Nicolas Sarkozy eingeschaltet. Der als Nachfolger von Staatspräsident Jacques Chirac gehandelte Parteichef der bürgerlichen UMP versucht, das Heft in dieser Frage an sich zu reißen und hat nach Gesprächen mit Verbänden und Interessenvertretern eine Kompromissformel erarbeitet, die im Februar in den Parlamenten verabschiedet werden soll. Unter anderem trafen Medienberichten zufolge Vertreter von Universal Music, der Verbraucherschutzgruppe UFC – Que Choisir und vom P2P-Vertrieb Jamendo mit Sarkozy zu Konsultationen zusammen. Am Ende der Gespräche standen Eckpunkte einer Einigung, die im kommenden Monat in der Nationalversammlung und im Senat in den seit kurz vor Weihnachten ins Stocken geratenen Gesetzgebungsprozess eingebracht werden sollen.

Kulturminister Renaud Donnedieu de Vabres hatte zwar auf Drängen von Chirac und Premierminister Dominique de Villepin erst vor kurzem eine modifizierte Version seines im Parlament durchgefallenen Gesetzentwurfs erarbeitet, doch es scheint, als wolle Sarkozy den Knoten zwischen den wiederstreitenden Interessengruppen auf dem kleinen Dienstweg entwirren. Zur Einigung gehört z.B. der garantierte Zugang zu urheberrechtlich geschützten und legal erworbenen Werken für private Zwecke. Inwieweit dieses verbriefte Recht auf Privatkopie – angeblich sollen es fünf sein – sich künftig noch mit dem Einsatz von DRM- und Kopierschutzsystemen vereinbaren ließe, bleibt abzuwarten.

Darüber hinaus soll künftig auch der kostenlose Tausch von Inhalten per Filesharing erleichtert werden, wenn die Urheber dies wünschen. Speziell in Bezug auf die Verwendung von Creative-Commons-Lizenzen müssten die Urheberrechtsgesellschaften ihre Positionen überarbeiten. Nicht autorisierte Downloads sollen aber auch in Frankreich weiterhin verboten bleiben. Parallel müssten jedoch die legalen kommerziellen Onlineangebote günstiger und umfassender werden.

Der runde Tisch bei Sarkozy einigte sich dabei auf eine Forderung nach Interoperabilität der verschiedenen Downloadkonzepte. Ob damit das Format-Duopol von iTunes und Windows Media per Verordnung illegal wird, ist derzeit nicht abzusehen. Doch zumindest dürften gemäß des Sarkozy-Kompromisses die Nutzer frei verfügbarer Medienwiedergabesoftware nicht durch proprietäre Systeme am Einkauf bei Downloadshops wie iTunes, FnacMusic, Wanadoo oder VirginMega.fr gehindert werden.

Im Dezember hatte Kulturminister Donnedieu de Vabres eine rigide Umsetzung der EU-Direktive aus dem Jahr 2001 vorgeschlagen, die u.a. Geldstrafen bis zu 300.000 Euro und Haftstrafen bis zu drei Jahren für illegale Filesharer und Kopierschutzknacker vorsah. Auf Druck von Verbraucherverbänden kassierten bei den Parlamentsdebatten vor Weihnachten sowohl Oppositionspolitiker als auch Angehörige der Regierungsfraktion viele Vorschläge des Regierungsentwurfs. Zudem ergänzten sie das Gesetz um eine Art „Kulturflatrate“. Gegen eine monatliche Gebühr von sieben Euro, die Internetnutzer ihren Internet Service Providern zu zahlen hätten, sollten damit die Rechte von Urhebern vergütet werden, deren Werke z.B. über P2P-Netzwerke online getauscht werden.

Von dieser Pauschale war nach einem Aufschrei von Plattenfirmen, Musikverlagen und Künstlern im überarbeiteten Gesetzesentwurf nicht mehr die Rede. Zudem sollen die ursprünglich geplanten Strafmaße nun nur noch für kommerzielle Downloader gelten. Privatnutzer sollen zunächst per E-Mail, später mit einem offiziellen Schreiben verwarnt werden, bevor ihnen Strafen zwischen 300 und 1500 Euro drohen. In Deutschland steht diese „Bagatellklausel“ noch zur Debatte.

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