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Französische „Blanko-Lizenz“ für Internet-Inhalte sorgt für Ärger

Der Gesetzentwurf der französischen Regierung zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsdirektive aus dem Jahr 2001 löst heftige Diskussionen aus. Ein bereits vom Parlament in einer ersten Abstimmung angenommener Zusatz sieht eine „optionale Blanko-Lizenz“ für die Verbreitung von Inhalten über das Internet vor.

Der Gesetzentwurf der französischen Regierung zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsdirektive aus dem Jahr 2001 löst heftige Diskussionen aus. Ein bereits vom Unterhaus des Parlaments in einer ersten Abstimmung mit 30 zu 28 Stimmen angenommener Zusatz sieht eine „optionale Blanko-Lizenz“ für die Verbreitung von Inhalten über das Internet vor – im Entertainmentgeschäft lief diese Diskussion bislang unter dem Schlagwort Kulturflatrate.

Laut dem Parlamentarier Alain Suguenot, der die Gesetzesnovelle einbrachte, werde der Zusatz „den nicht-kommerziell motivierten Austausch geschützter Dateien zwischen Privatpersonen im Internet legalisieren“. Der Text der Novelle berücksichtige auch die Vergütung der Rechteinhaber. Diese soll über eine optionale Gebühr erfolgen, die die P2P-Nutzer über ihren Internet Service Provider zahlen können und die ihnen unbegrenzten Zugang zu Internetinhalten gewährt. Laut „Spiegel online“ sei im Umfeld der Verhandlungen eine monatliche Summe von sieben Euro pro Surfer genannt worden.

Die Branchenverbände, die die Tonträgerfirmen und Verlage vertreten, äußerten „Billboard“ zufolge harsche Kritik an dem Entwurf. Die französische Verwertungsgesellschaft SCPP betonte, dass die Novelle die „EU-Bestimmungen und alle von Frankreich bislang unterzeichneten Abkommen komplett missachtet“. Die SCPP forderte daher das Parlament und die Regierung auf, „aktiv zu werden, damit die durch die aktuelle Abstimmung geschaffene Situation nicht bestehen bleibt“. Der französische Indieverband UPFI teilte mit, er lehne die Novelle „komplett ab“.

Bernard Miyet, President der Autorenorganisation Sacem, sagte gegenüber „Billboard“, durch den Zusatz werde „in Frankreich eine kulturelle Ausnahmesituation geschaffen – eine kulturelle Wüste“. Kein anderes Land habe bisher diesen Weg eingeschlagen, der Entwurf bedeute „einen langsamen Tod für die Kreativität in Frankreich. Der Zusatz öffne außerdem die Tür zu „massivem Filesharing mit schrecklichen Folgen für das musikalische Schaffen“.

„Letztendlich werden legale, französische Musik-Plattformen wie virginmega.fr oder fnac.com schließen müssen, weil sie unter diesen Bedingungen ihr Geschäft nicht weiterführen können“, sagte Miyet. Dem „Figaro“ sagte Miyet, hier handele es sich um die“Sowjetisierung“ der Kunst. „Was die Parlamentsmitglieder gemacht haben, beendet das in zwei Jahrzehnten geschaffene Gesetzeswerk zum Urheberrecht“, protestierte daher auch Denis Olivennes, President der französischen Handelskette FNAC.

Die Künstlerverbände Adami und Spedidam unterstützen hingegen laut „Billboard“ die Novelle ebenso wie Verbraucherorganisationen. Allerdings formulierte eine Reihe prominenter Künstler des Landes bereits öffentlich ihren Widerstand, darunter Patricia Kaas, Patrick Bruel und Jean-Jacques Goldman. Weitere Vertreter der Branche äußerten die Hoffnung, dass die Regierung den legislativen Prozess nutzen werde, um den Entwurf zu verwerfen. Die umstrittene Novelle wird im Laufe des 23. Dezember erneut im Parlament diskutiert und soll möglicherweise am 17. Januar nochmals zur Abstimmung gestellt werden, bevor am 23. Januar der Senat darüber berät.

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