In Frankreich könnten die verschiedenen DRM-Lager bald der Vergangenheit angehören. Die Nationalversammlung will im Rahmen der Urheberrechtsreform die Kompatibilität der Systeme durchsetzen. Der am heutigen Dienstag zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf der Regierung sieht vor, dass legal gekaufte Musik auf allen technologischen Plattformen abspielbar sein muss. Die unterschiedlichen Kopierschutzmechanismen im Digitalgeschäft von Herstellern wie Apple, Microsoft oder Sony sollen sich demnach künftig untereinander verständigen können und somit den Markt für Downloads öffnen.
In der Praxis würde dies dazu führen, dass die Anbieter von proprietären Systemen ihre Programmcodes einer amtlichen Schiedsstelle offen legen müssten. Diese würde danach über die Weitergabe der relevanten Daten entscheiden. Prinzipiell träfe eine derartige Regelung alle DRM-Eigenbrötler, doch de facto zielt der Gesetzentwurf auf die Vormachtstellung von iTunes ab. „Es ist inakzeptabel, dass ein Monopolist über den Schlüssel verfügt“, erklärte Martin Rogard, Berater von Frankreichs Kulturminister Renaud Donnedieu de Vabres. „Frankreich ist gegen Monopole.“ Proprietäre Formate seien weder im Interesse der Konsumenten, noch der Urheber. Sie dienten lediglich den Herstellern dieser Formate.
„Wir dürfen weder Piraterie noch die Entstehung eines Monopols zulassen“, ergänzte der UMP-Abgeordnete Christian Vanneste, der an der Ausformulierung des Entwurfs beteiligt war. Auch wenn diese Marschroute der französischen Politik auf den ersten Blick im Sinne der Musikbranche sein dürfte, der die Marktdominanz von Apple seit langem ein Dorn im Auge ist, so ist die aktuelle Entwicklung nicht ohne Nachteile für die Rechteinhaber: Um die Interoperabilität der verschiedenen DRMs zu gewährleisten, erlaubt der Entwurf den Einsatz von Software zur Umgehung von Kopierschutzsystemen, um digitale Inhalte in jedes beliebige Format umzuwandeln.
Da diese Kopierschutzknacker-Programme die geschützten Dateien jedoch der Einfachheit halber zumeist ins universelle MP3-Format verwandeln werden, vereitelt das Gesetz die Versuche der Inhalteindustrie, ihre Waren digital vor illegaler Vervielfältigung zu schützen. Unklar ist auch, wie die mit proprietären DRMs arbeitenden Downloadhändler in Frankreich auf diese Regelung reagieren werden. Beobachter rechnen damit, dass sich Apple mit dem iTunes Music Store lieber vom französischen Markt zurückziehen wird, statt den Schlüssel des eigenen Erfolgs preiszugeben. „Ich denke nicht, dass es im Interesse von Apple sein wird, Frankreich mit iTunes den Rücken zu kehren“, sagte Martin Rogard.
Doch sollte der Computerhersteller sich dazu entschließen, werde es „genügend andere Firmen geben, die hoch erfreut sein werden“, ihre Downloads anzubieten. Falls das Gesetz in dieser Form durch die Parlamente kommt, plädiert Rogard zudem für eine europaweite Adaption der Interoperabilitätsregeln. Dieser Weg könnte unter Umständen unausweichlich sein, denn ein Rückzug Apples aus nur einem EU-Markt dürfte gegen Wettbewerbsregeln im Binnenmarkt verstoßen. Bliebe nur der geordnete Rückzug aus allen EU-Ländern. Ob die Musikbranche, die zuletzt eine Quasi-Legalisierung von Filesharing-Plattformen in Frankreich verhindert hat, jedoch davon begeistert wäre, wenn sich der wichtigste Handelspartner im Digitalgeschäft verabschieden würde, darf bezweifelt werden.
Bei der IFPI ist Justiziarin Olivia Regnier deshalb noch nicht überzeugt: Der Gesetzestext sei unklar, seine Anwendung in der Praxis problematisch. Der Interoperabilitätszwang gehöre ihrer Ansicht nach daher nicht ins Urheber-, sondern vielmehr ins Wettbewerbsrecht.






