Das französische Parlament kann über einen neuen Gesetzesentwurf zur Reform des Urheberrechts beraten. Kulturminister Renaud Donnedieu de Vabres legte Anfang der Woche seine überarbeitete Vorlage vor, in dem entscheidende Punkte seines ursprünglichen Entwurfs entschärft und die von einigen Abgeordneten geforderte P2P-Pauschale gestrichen wurde. Im Dezember hatte Donnedieu de Vabres eine rigide Umsetzung der EU-Direktive aus dem Jahr 2001 vorgeschlagen, die u.a. Geldstrafen bis zu 300.000 Euro und Haftstrafen bis zu drei Jahren für illegale Filesharer und Kopierschutzknacker vorsah. Auf Druck von Verbraucherverbänden kassierten bei den Parlamentsdebatten vor Weihnachten sowohl Oppositionspolitiker als auch Angehörige der Regierungsfraktion viele Vorschläge des Regierungsentwurfs.
Zudem ergänzten sie das Gesetz um eine Art „Kulturflatrate“. Gegen eine monatliche Gebühr von sieben Euro, die Internetnutzer ihren Internet Service Providern zu zahlen hätten, sollten damit die Rechte von Urhebern vergütet werden, deren Werke z.B. über P2P-Netzwerke online getauscht werden. Von dieser Pauschale ist nach einem Aufschrei von Plattenfirmen, Musikverlagen und Künstlern im überarbeiteten Gesetzesentwurf nichts mehr zu finden.
Stattdessen wich Donnedieu de Vabres von einigen seiner Forderungen ab. Die ursprünglich geplanten Strafmaße sollen nun nur noch für kommerzielle Downloader gelten. Privatnutzer sollen zunächst per E-Mail, später mit einem offiziellen Schreiben verwarnt werden, bevor ihnen Strafen zwischen 300 und 1500 Euro drohen. Darüber hinaus gewährleistet der neue Regierungsentwurf das Recht auf fünf Privatkopien von CDs, DVDs oder digitalen Formaten.
Die Umgehung von Kopierschutz- und DRM-Mechanismen bleibt aber auch im neuen Vorschlag strafbar. Allerdings fordert Donnedieu de Vabres, dass die Software und Hardware aller Angebote miteinander kompatibel sein müssen. Da der Downloadmarkt von Apples und Microsofts inkompatiblen eigenständigen Software- und DRM-Lösungen dominiert wird, zeichnen sich schon vor der Verabschiedung des neuen Urheberrechts Klagen ab.






