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EU verschiebt Stichtag in Anhörung um iTunes-Kartell

Drei Majors und Apple dürfen sich etwas mehr Zeit lassen. Die EU-Kommission hat die Frist für eine schriftliche Erwiderung auf die Beschwerden der Wettbewerbshüter bezüglich der Preise im iTunes Store um drei Wochen verlängert.

Drei der Musikmajors und Apple dürfen sich etwas mehr Zeit lassen. Die EU-Kommission hat die Abgabefrist für eine schriftliche Erwiderung auf die Beschwerden der Wettbewerbshüter bezüglich der Preise im iTunes Store um knapp drei Wochen verlängert. Ein Sprecher der Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes bestätigte, dass die betroffenen Firmen nun bis zum 20. Juni ihre offiziellen Erklärungen zum Sachverhalt in Brüssel abliefern müssen.

Seit Anfang April läuft ein Kartellverfahren der EU, bei dem geklärt werden soll, ob die Musikindustrie gemeinsam mit Apple für wettbewerbsfeindliche Einkaufsbedingungen im iTunes Store gesorgt hat. Es geht zum einen darum, dass die Preise innerhalb der Eurozone niedriger sind als in Großbritannien und Dänemark. Zum anderen missfällt den Kartellwächtern, dass Kunden in der EU nur die iTunes-Filiale in ihrem Heimatland nutzen können und dies nur in 15 der 27 EU-Mitgliedsstaaten. Die Kommission hatte Anfang April offizielle Beschwerdeschreiben verschickt, die in eine Kartellklage münden und zu Strafen von bis zu zehn Prozent des jährlichen Musikumsatzes führen können.

Nicht namentlich genannt in der EU-Ermittlung sind die Urheberrechtsgesellschaften, doch dem Vernehmen nach sind auch diese betroffen, da sie durch ihre territoriale Vergütungsstruktur maßgeblich zur jetzigen Situation beigetragen haben: Weil es bei der Einführung von iTunes in Europa keine paneuropäische Lizenzregelung gab, sei Apple gezwungen gewesen, gesonderte Filialen in den einzelnen EU-Staaten einzurichten.

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