Zum Beginn der mündlichen Anhörungen vor dem US Supreme Court im Revisionsverfahren gegen Grokster und StreamCast kam es zum erwarteten Schlagabtausch zwischen Entertainmentbranche und P2P-Softwarefirmen. Die obersten Richter der USA bohrten dabei in die argumentativen Schwachstellen beider Streitparteien. Sie versuchten vor allem den zwei wichtigsten Fragen in diesem Fall auf den Grund zu gehen: In welchem Ausmaß technologische Entwicklungen darunter leiden würden, wenn Softwarefirmen für die Rechtsverstöße der Softwarenutzer haftbar gemacht werden, und inwieweit die P2P-Betreiber ihr Geschäft auf Basis von Urheberrechtsmissbrauch betreiben.
Bereits am ersten Verhandlungstag deutete sich an, dass dies kein Standardverfahren wird. Nachdem Grokster-Anwalt Richard Taranto das Gericht ersuchte, den auf dem Sony-Betamax-Präzedenzfall beruhenden vorinstanzlichen Freispruch des 9. Berufungsgerichtshof aus dem August 2004 aufrechtzuerhalten, erwiderte Richter Antonin Scalia, man werde sich in diesem Prozess nicht ausschließlich auf frühere Fälle stützen. Wenngleich dies nach einem Schritt in Richtung der klagenden Urheber aussieht, die wiederholt die Anwendbarkeit des Sony-Betamax-Urteils auf diese Causa angezweifelt hatten, mussten sich MPAA und RIAA dennoch im gleichen Atemzug unangenehme Fragen stellen.
„Nehmen wir mal an, ich gründe eine Firma“, sagte Scalia, „wie lange geben Sie mir Zeit, bis das Ausmaß der legitimen Nutzung meiner Entwicklung das der illegalen Nutzung überschreitet?“ MPAA-Anwalt Donald Verrilli antwortete, dass Firmen, die ihr Geschäft auf dem Verletzen von Urheberrechten aufbauten, mit Haftungsansprüchen zu rechnen hätten. Ein Standpunkt, den Richter Stephen Breyer nicht unkommentiert hinnehmen wollte. Er verglich die Filesharing-Technologie mit Erfindungen wie Gutenbergs Buchpresse, dem Kopiergerät, dem Videorekorder und Apples iPod. All diese Geräte böten zweifellos die Möglichkeit zum Missbrauch von Urheberrechten, sie hätten sich dennoch in der zivilisatorischen Entwicklung als nützlich erwiesen.
Aber auch die Beklagten blieben nicht verschont. Richter David Souter wollte wissen, wie stark Grokster & Co. bei der Vermarktung ihrer Software mit dem Umstand geworben haben, dass mit P2P-Systemen Musik kostenlos bezogen werden kann. Zur Debatte steht also die Rolle der P2Ps als Anstifter zum Datendiebstahl. Anwalt Taranto argumentierte, man möge Grokster nach dem heutigen Geschäftsgebaren beurteilen und nicht danach, wie man vor Jahren versucht habe, User anzulocken. Diese Argumentation fand Souter allerdings „lächerlich“.
Ein Urteil des Supreme Court wird erst im Juli erwartet, bevor das neunköpfige Richtergremium in die Sommerpause geht.





