Der Ministerrat der Europäischen Union gab am 26. April seine endgültige Zustimmung zur so genannten Enforcement-Direktive oder auch Urheberrechts-Richtlinie. Binnenmarktskommissar Frits Bolkestein begrüßt diese Entscheidung. „Ich bin sehr froh, dass diese wichtige Rechtsvorschrift aufgrund der engen Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission rasch verabschiedet werden konnte.“ Die Richtlinie gebe dem Europa der Fünfundzwanzig nun wirksamere Mittel zur Bekämpfung von Nachahmung und Piraterie an die Hand, meinet Bolkenstein. „Wenn die Rechte an geistigem Eigentum missachtet werden, gehen die Investitionen in innovative Industrien, in die Forschung und in die Kulturförderung zurück. Das bedeutet: wir alle in Europa verlieren.“ In ihrer jetzigen Form verpflichte die Richtlinie die Mitgliedstaaten der EU, wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen gegen Produktpiraten anzuwenden und soll somit gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Rechteinhaber schaffen. Zuvor hatte das EU-Parlament im März einen Richtlinienvorschlag der Kommission aus dem Januar verabschiedet, dem nun wiederum der Ministerrat zustimmte, so dass eine zweite Lesung in Parlament oder Rat nicht erforderlich ist. Die EU-Mitglieder müssen die Richtlinie nun binnen zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. Die Enforcement-Direktive umfasst u. a. Beweis- und Beweissicherungsverfahren sowie einstweilige Maßnahmen wie Verfügungen oder Beschlagnahmungen. Sie sieht außerdem ein Auskunftsrecht vor, mit dessen Hilfe etwa Richter bestimmte Personen oder Unternehmen dazu zwingen können sollen, Namen und Adressen der an der Verbreitung illegaler Waren beteiligten Personen preiszugeben.
Enforcement-Direktive passiert letzte EU-Hürde
Der Ministerrat der Europäischen Union gab am 26. April seine endgültige Zustimmung zur so genannten Enforcement-Direktive oder auch Urheberrechts-Richtlinie. Binnenmarktskommissar Frits Bolkestein begrüßt diese Entscheidung.






