Kino

Branchenverbände wollen P2P-Klage neu aufrollen

Die US-Verbände der Musik- und Filmbranche gehen im Fall der im April abgewiesenen Klage gegen die P2P-Börsen Grokster und Morpheus in die Berufung.

Die US-Verbände der Musik- und Filmbranche gehen im Fall der im April abgewiesenen Klage gegen die P2P-Börsen Grokster und Morpheus in die Berufung. Damals urteilte ein kalifornisches Gericht, dass die Morpheus-Macher bei StreamCast und die Betreiber von Grokster nicht für Urheberrechtsverletzung haftbar zu machen seien. Nun berufen sich die RIAA und die MPAA darauf, dass P2P-Börsen vor allem dem Zweck dienen, urheberrechtlich geschützte Songs und Filme zu tauschen. Das gesamte Geschäftsmodell der Betreiber sei darauf ausgerichtet, Interessenten mit diesem Angebot zu ködern und die Börsen zu Werbezwecken zu vermarkten, erklärte RIAA-Präsident Cary Sherman. Im Schreiben der Verände heißt es, die Firmen Grokster und StreamCast hätten im übertragenen Sinne die Türen aller Video- und Musikgeschäfte des Landes aufgebrochen, und jedermann eingeladen, so viel wie gewünscht zu kopieren. SteamCast-CEO Michael Weiss wies diese Vorwürfe zurück, und erinnerte an das so genannte Sony-Betamax-Urteil von 1984: Damals hatte ein Bundesgericht entschieden, dass eine neue Technologie nicht allein deshalb zu verurteilen sei, weil sie ein bestehendes Vertriebsmodell bedrohe. Auch die Entscheidung des kalifornischen Bundesgerichts vom April 2003 berief sich auf diesen Spruch, mit dem vor knapp 20 Jahren der Versuch der Filmbranche scheiterte, Videorekorder verbieten zu lassen.

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