Charts

Australischer Musikmarkt reguliert Einsatz von KI in Charts

Der australische Branchenverband ARIA hat konkretisiert, wie die von der IFPI aufgestellten globalen Prinzipien zum Umgang mit generativer KI in den heimischen Charts angewendet werden: Vollständig KI generierte Titel werden künftig nicht mehr chartfähig sein.

Die neuen Regeln der Australian Recording Industry Association (ARIA) gelten ab der Charts-Auflistung vom 31. August 2026, die am 28. August veröffentlicht wird. Der Verband hat im Rahmen der Neuerungen seinen „Code Of Practice“ entsprechend angepasst.

Eine mit generativer KI entwickelte Aufnahme ist demnach nur dann teilnahmeberechtigt, wenn sie überwiegend menschengemacht ist und keine Bedenken hinsichtlich Stream oder Chart Manipulation aufwirft.

Aufnahmen, bei denen die Technologie lediglich unterstützend eingesetzt wird, bleiben hingegen weiterhin zugelassen. Zur Unterscheidung zwischen KI generierten und KI unterstützten Aufnahmen wendet ARIA die Definitionen des Labeling Standards an, den die Musikbranche im Juli 2026 vorgestellt hat.

ARIA-Geschäftsführerin Annabelle Herd kommentiert, dass die Änderungen den Anspruch des Verbands zeigten, in einem dynamischen Umfeld die menschliche Dimension künstlerischen Schaffens zu fördern. Musiker:innen nutzten bereits KI-Werkzeuge, dafür sollten die Charts Raum lassen. Musik, die „vollständig von Diensten generiert wird, die auf den Aufnahmen von Künstler:innen aufbauen“, sei jedoch ein anderes Thema.

Ein Ranking, das unlizenzierte KI Produktionen belohne, würde laut Herd „die eigentliche Grundlage der aufgenommenen Musik untergraben, die wir vertreten“. Man habe die Umsetzung eng mit der IFPI und weiteren internationalen Verbänden abgestimmt und appelliere nun an alle Akteure, insbesondere Radiosender, ähnliche Regelungen zu verankern und menschliche Kreativität auf diesem Weg zu fördern.

Stuft ARIA eine Aufnahme als nicht teilnahmeberechtigt ein, kann der Verband sie von der Charterhebung ausschließen, aus den Charts entfernen, Chartplatzierungen rückwirkend anpassen sowie Auszeichnungen aberkennen oder zurückfordern. Auch eine Nominierung für die ARIA Awards entfällt in diesem Fall. Zudem hat der Verband das Beschwerdeverfahren im „Code Of Practice“ überarbeitet, sodass Künstler:innen und ihre Vertretungen einen Ausschluss anfechten und Nachweise zur Teilnahmeberechtigung vorlegen können.

Bereits zuvor mussten Anbieter von Chartdaten gegenüber ARIA rechtmäßig handeln, und der Verband konnte nicht verifizierbare Verkäufe oder Streams ausschließen. Beide Bestimmungen wurden nun verschärft. ARIA kündigt an, ihre Regularien angesichts der dynamischen Entwicklung von KI Technologie und Regulierung fortlaufend zu überprüfen.

Wie die „New York Times“ berichtet, reagiert die australische Musikbranche größtenteils positiv auf den Schritt: Musiker Ben Lee begrüßt die Entwicklung, sieht darin aber keinen Schlusspunkt. Die Komponistin und Dozentin Alexis Weaver spricht von einem bedeutenden Fortschritt für die Wertschätzung menschlicher Kreativität. Wissenschaftler Oliver Bown von der University Of New South Wales ordnet ARIA in eine wachsende Reihe von Institutionen ein, die Regelwerke zum Umgang mit KI entwickeln, und verweist darauf, dass Branchenakteur:innen rund um den Globus die Entwicklungen der jeweils anderen genau beobachteten.