Wettbewerbsrecht stoppt CD4You

Groß waren die Sprüche des Internet-CD-Versenders „CD4You„, mager die Ergebnisse. Am 9. September sollte dort von 9 bis 19 Uhr jede CD nur 9,99 DM kosten. Die Konkurrenz hatte etwas dagegen und stoppte die Aktion per Abmahnung wegen Verstoßes gegen Paragraph 7 UWG (Sonderveranstaltungsverbot). Statt dessen gab es bei CD4You lediglich 999 ausgewählte CDs zum Preis von 9,99 DM, mit der Einschränkung, daß jeder Surfer nur zwei Stück bestellen durfte – wenn er dank eines völlig überlasteten Servers überhaupt soweit kam. Ina Striewski, Pressesprecherin bei CD4You, ist sich jedenfalls sicher: „Wir waren mit dieser Aktion progressiver, als wir sein sollten“.