Das U.S. Copyright Office hat entschieden, dass Radiosender für die Ausstrahlung ihres Programmms über das Internet Online-Lizenzgebühren zu entrichten haben. Damit entschied die Behörde zugunsten von reinen Webcastern und der Recording Industry Association of America (RIAA). Deren Präsidentin Hilary Rosen zeigte sich in einer Stellungnahme zufrieden und bot den Radiosendern einen „sanften Einstieg“ bei der Umsetzung der Lizenzgebühren, die noch in diesem Jahr eingeführt werden sollen, an. Die Digital Media Association (DiMA), in der Online-Radiosender vertreten sind, sieht nun Radiosender und Webcaster mit gleichen Ausgangsbedingungen auf dem Internetradio-Markt. Außerdem entschied das U.S. Copyright Office, dass es keine Regelung über den Lizenzstatus von personalisierten Onlineradios treffen wird. Es liege in der Eigenverantwortung von Webcastern und der Musikindustrie, hier zu einer Einigung zu kommen.
U.S. Copyright Office entscheidet gegen Radiosender
Radiosender, deren Programm auch über das Internet zu empfangen ist, müssen für die Webausstrahlung Lizenzgebühren entrichten.





