Der Präsident des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels, Hermann Franzen, begrüßte diese Regelung ausdrücklich. Nach einem Gespräch mit der Führung der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag erklärte er: „Der Einzelhandel braucht zur Anwendung dieser Abschreibung auch künftig nur ein einfaches Massenverfahren bei der Finanzverwaltung. Zudem muß die Höhe der Abgaben, insbesondere bei modischen Artikeln wie Tonträgern, dem gesunkenen Marktpeis entsprechen.‘
Teilwertabschreibung bleibt
Die umstrittene Novelle der Teilwertabschreibung ist endgültig vom Tisch. Dies teilte der designierte Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) als Ergebnis der jüngsten Bund-Länder-Gespräche mit. Die betroffenen Verlage und Fachhändler müssen auch in Zukunft nicht für jedes Produkt nachweisen, daß nicht alle Exemplare verkauft wurden, um in den Genuß der steuermindernden Teilwertabschreibung zu kommen.





