Nachdem sich der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien (Bitkom) und die Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ) nicht auf einen Kompromiss über eine CD-Brenner-Abgabe einigen konnten , wird nun aller Voraussicht nach die Justiz entscheiden. Auf der Basis eines vom Landgericht Stuttgart vorgeschlagenen Vergleichs führten die beiden Verhandlungspartner Gespräche über eine Einigung. Nach Angaben der Bitkom scheitertern diese daran, dass über die ZPÜ hinaus keine weiteren Verwertungsgesellschaften in eine endgültige Regelung einbezogen werden konnten. Nun wird der ursprüngliche Kläger, der Computerhersteller Hewlett Packard, den Vergleich, der eine Abgabe von zwölf Mark auf jeden CD-Brenner vorsah, widerrufen. Bitkom erklärte, man sei aber weiterhin bereit, an einer gemeinsamen Lösung des Problems mitzuarbeiten. Die GEMA kündigte an, im Notfall den Konflikt bis vor den Bundesgerichtshof zu tragen.
Streit um CD-Brenner-Abgabe wird wohl vor Gericht entschieden
Nachdem die Verhandlungen über eine Abgabe auf CD-Brenner zwischen Bitkom und ZPÜ gescheitert sind, wird nun voraussichtlich die Justiz ein Urteil fällen.





