Ob der Spanier je sein Honorar sehen wird, ist mehr als fraglich. Hoffmann hat für all seine Firmen bereits Konkurs angemeldet (). Eine persönliche Haftung Hoffmanns verneinte das Gericht, eine bewußte Täuschungshandlung habe nicht nachgewiesen werden können.
Startenor Jose Carreras stehen 400.000 Mark zu
Die Firma des Konzertveranstalters Matthias Hoffmann muß dem Startenor Jose Carreras 400.000 Mark plus Zinsen auf das Konto überweisen – wenn sie kann. Das entschied jetzt das Mannheimer Landgericht. Dem Tenor steht dieser Betrag für zwei Konzerte zu, die Hoffmann 1997 mit dem Spanier veranstaltet hatte. Wegen finanzieller Schwierigkeiten blieb die Hoffmann Konzerte GmbH allerdings die Zahlung schuldig.





