Gerulf Mende, Vorsitzender Richter beim Landgericht, entschied zwar nicht, daß die Aufschaltung rechtens war – zur Klärung dieser Frage ist gegenwärtig ein anderes Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht anhängig. Vielmehr regele der Rundfunkstaatsvertrag zwischen den drei MDR-Ländern nur deren Beziehungen zum MDR, die Beziehungen der Privatsender seien dagegen in Privatrundfunkverträgen mit den einzelnen Ländern festgeschrieben. Damit gelten für MDR und Private nicht dieselben rechtlichen Bedingungen. Im Juristendeutsch: Es herrscht „fehlende Schrankengleichheit“.
Sputnik bleibt auf UKW
Die Jugendwelle Sputnik bleibt auf UKW. Das Landgericht Leipzig hat einen Antrag von fünf Privatsendern abgewiesen, die eine Einstweilige Verfügung gegen den MDR erwirken wollten. Das werbefreie Programm war am 15. September 1997 ohne Zustimmung der Länder Sachsen und Thüringen auf eine UKW-Frequenz in Halle aufgeschaltet worden. Zuvor gab es das aus DDR-Tagen bekannte Programm nur über Satellit.





